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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

§ 1 Allgemeines 
1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher 
sowie elektronischer Form) zwischen der Bock & Heitbreder Software Entwicklungs- und 
Vertriebsgesellschaft mbH (nachfolgend Bock & Heitbreder genannt) und Unternehmen (nachfolgend 
Kunde genannt). Abweichende AGB der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht 
Vertragsbestandteil.  
2. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von 
diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen müssen schriftlich bestätigt werden. 
3. Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, 
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.  
4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem 
Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. 

 

§ 2 Leistungen 
1. Bock & Heitbreder stellt diverse Leistungen zur Verfügung; wie z.B. Programmierungsleistungen,  
Supportleistungen, Hardwarelieferungen. Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der 
Kunde in seinem Angebot bzw. im entsprechend geschlossenen Vertrag. Der genaue Umfang der 
Leistung wird gegebenenfalls im Rahmen des Pflichtenheftes zwischen den Parteien vereinbart. 
2. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von Bock & Heitbreder können jederzeit 
eingestellt werden. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Fortführung des Services. 
3. Die von Bock & Heitbreder angebotene Lösung der angebotenen eigenen Software beinhaltet einen 
Verkauf der Software unter den jeweiligen zugehörigen Lizenzbedingungen (§ 5) und sofern vereinbart 
– die Installation. Darüber hinaus gehende Leistungen, insbesondere Supportleistungen, müssen in 
einem weiteren Service-Vertrag vereinbart werden.  

 

§ 3 Auftragserteilung 
1. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail an Bock & Heitbreder erfolgen.  
2. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Annahme der Bestellungen des Kunden durch schriftliche 
Auftragsbestätigung z.B. per Fax, per E-Mail oder Briefpost seitens Bock & Heitbreder. 
3. Auf elektronischem Wege übersandte Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne 
Unterschrift für den Kunden bindend. 

 

§ 4 Zahlungsbedingungen 
1. Alle Unternehmern gegenüber angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen 
Mehrwertsteuer. 
2. Soweit kein anderes  vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach 14 Tagen, 
nach Rechnungsstellung fällig. 
3. Das Eigentum an von Bock & Heitbreder gelieferten Ware geht mit der vollständigen Zahlung der 
ausstehenden Beträge auf den Kunden über. 

 

§ 5 Nutzungsrechte  
1. Bock & Heitbreder räumt dem Kunden mit der Übergabe der erstellten Vertragsgegenstände (z.B. 
Software, Scripts, Programme, Grafiken) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht ein, 
diese nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen.  
2. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung 
notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Davon unbeschadet gilt die einmalige 
Veräußerung im Rahmen des Erschöpfungsgrundsatzes ohne Beibehaltung eigener Nutzungsrechte 
beim Kunden als zulässig. 
3. Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen 
Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Kunden sind erlaubt.  


4. Die Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG bleibt ebenfalls gestattet. Die Rechte des Kunden 
aus §§ 69 d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt. 
5. Die Funktionsweise der Software und der digitalen Inhalte sowie wesentliche Beschränkungen der 
Interoperabilität und der Kompatibilität mit Hard- und Software werden –soweit bekannt – in der 
jeweiligen Dokumentation bzw. in der Produktbeschreibung dargestellt. 
6. An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von Bock & Heitbreder, die der Erarbeitung des 
endgültigen Projekts dienen, werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der 
Kunde eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung 
von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.  
7. Sofern Bock & Heitbreder Drittsoftware einsetzt, überträgt Bock & Heitbreder hieran und/oder an 
derartigen Ergebnissen keinerlei Nutzungsrechte. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der 
Drittsoftware, die Bock & Heitbreder bei der Zurverfügungstellung - sofern relevant und notwendig- 
mitliefert. 
8. Bock & Heitbreder behält sich das Recht vor, mit dem Produkt in den üblichen Medien zu werben 
und den Kunden als Referenz zu nennen. Dies kann durch Abbildungen sowie über funktionsfähige 
Ausschnitte des Produktes geschehen. 
9. Bis zur vollständigen Bezahlung der der Bock & Heitbreder zustehenden Vergütung behält sich Bock 
& Heitbreder das Recht vor, die nach § 5 eingeräumten Nutzungsrechte des Kunden jederzeit ohne 
Frist und Ankündigung zu widerrufen.  

 

§ 6 Vorgaben des Kunden  
1. Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes 
berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets der 
Textform. 
2. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge erweitert. Ist nichts anderes 
vereinbart, gilt der regelmäßige Stundensatz der Bock & Heitbreder als vereinbart. 

 

§ 7 Lieferzeit 
1. Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan.  
2. Der Kunde ist verpflichtet, Bock & Heitbreder alle notwendigen Informationen und Materialien für 
die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den 
Kunden oder durch am Projekt beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des 
Liefertermins nach sich. Bock & Heitbreder wird den Kunden dementsprechend über die Verzögerung 
informieren. 
3. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, Programmen oder 
Programmteilen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird 
vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme 
gerechnet.  
4. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer 
beeinflussen, so ist Bock & Heitbreder berechtigt, die Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter 
Berücksichtigung der Interessen des Kunden entsprechend zu verlängern.  
5. Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist 
von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. 

 

§ 8 Weitere Betreuung  
1. Nach Installation der Software ist eine weitere Betreuung der Software des Kunden durch Bock & 
Heitbreder nach Vereinbarung möglich.  
2. Die weitere vereinbarte Betreuung durch Bock & Heitbreder ist, soweit nicht anders vereinbart, von 
dem Kunden nach seinem regelmäßigen Stundensatz zum Zeitpunkt der Beauftragung zu vergüten. 

 

§ 9 Korrekturen und Änderungen  
1. Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner 
aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln. 


2. Soweit der Kunde über § 9 1. hinausgehende Änderungen wünscht, wird Bock & Heitbreder, gegen 
Vergütung auf Zeit- und Materialbasis stundensätzlich tätig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 
Bock & Heitbreder wird den dabei entstehenden Aufwand prüfen, sowie ob die gewünschte Änderung 
durchführbar ist, und den Kunden dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei 
insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und 
notwendig, wird Bock & Heitbreder auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf 
bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat. 
3. Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine 
andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren. 
4. Änderungsverlangen bedürfen der Textform.  

 

§ 10 Abnahme / Beanstandungen 
1. Sofern Werkleistungen Vertragsgegenstand sind, zeigt Bock & Heitbreder die Abnahmebereitschaft 
der Projektergebnisse durch Übergabe an den Kunden an.  
2. Der Kunde wird die Projektergebnisse nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und 
testen, ob diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde Bock & 
Heitbreder umgehend mitteilen.  
3. Entsprechen die Projektergebnisse im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der 
Kunde die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt  in Textform durch einen Freigabevermerk. 
3. Geht in einer Frist von 2 Wochen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche 
Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als 
abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.  
4. Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen 
Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt 
wurden oder die vom Kunden nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der 
Mängelgewährleistung nicht zu. 

 

§ 11 Sach- und Rechtsmängel  
1. Nutzungsbeschränkungen oder Fehler, die durch Bedienung, Hardware, Betriebssystem, 
Systemumgebung des Kunden verursacht sind, sind keine Mängel. Für den Fall, dass sich bei der 
Fehlersuche oder Überprüfung zeigt, dass die Betriebsstörung nicht auf einem der Bock & Heitbreder 
zurechenbaren Mangel beruht, ist Bock & Heitbreder berechtigt, den  dadurch veranlassten Aufwand 
in Rechnung zu stellen. 
2. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde ein Recht zur Nacherfüllung. Im Rahmen der 
Nacherfüllung beseitigt Bock & Heitbreder den Mangel nach ihrer Wahl entweder durch Nachlieferung 
oder Nachbesserung. Der Kunde hat Bock & Heitbreder eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu 
gewähren. Bock & Heitbreder trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, 
soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem 
Erfüllungsort befindet.  
4. Die Mangelbeseitigung durch Bock & Heitbreder kann auch durch telefonische, schriftliche oder 
elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.  
5. Fehlerbeseitigungen bei Software sind grundsätzlich nur in der aktuellen Programmversion möglich. 
Eine neue Programmversion ist vom Kunden auch zu übernehmen, wenn diese für ihn zu 
hinnehmbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen führt. 
6. Der Kunde gibt Bock & Heitbreder zum Zweck der Gewährleistungsmaßnahmen jede notwendige 
Unterstützung, insbesondere durch Fehlermeldungen, Anwendungsdaten, Einblick in die 
Betriebsunterlagen, Benutzung der EDV-Anlage, Zugang zu den Betriebsräumen usw. 
7. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Bock & Heitbreder die Nacherfüllung endgültig und 
ernsthaft verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) 
verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten 
vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere 
Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.  


8. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Kunde neben Rücktritt und Minderung 
geltend machen, wenn Bock & Heitbreder ein Verschulden trifft. Das Recht des Kunden zur 
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden 
Bedingungen bleibt hiervon unberührt. 
9. Die Gewährleistungsansprüche verjähren - außer bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder 
einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie - nach Ablauf von 12 Monaten ab Gefahrübergang. 
10. Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch Bock & Heitbreder bleiben 
die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt. 
11. Die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel entfallen, wenn das Programm ohne die schriftliche 
Zustimmung von Bock & Heitbreder verändert wurde und der Kunde nicht beweist, dass der Mangel 
von einer vertragswidrigen Nutzung unabhängig ist und eine entsprechende substantiierte 
Behauptung, dass dieser Umstand den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 

 

§ 12 Haftung  / Rechte Dritter 
1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist 
die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem 
Verhalten von Bock & Heitbreder, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren 
Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck 
wesentlichen Nebenpflichten ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem 
Produkthaftungsgesetz betroffen sind. 
2. Der Kunde gewährleistet, dass die von Bock & Heitbreder zur Verfügung gestellten Inhalte und 
Materialien vollumfänglich frei von Rechten Dritten sind und auch aus rechtlicher Sicht für die Nutzung 
im Projekt zur Verfügung gestellt werden dürfen. 
3. Für den Fall, dass trotzdem Rechte Dritter (z.B. Marken-, Geschmacksmuster oder Patentrechte) 
durch die Nutzung des übermittelten Materialien durch Bock & Heitbreder berührt werden, stellt der 
Kunde Bock & Heitbreder von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und wird dies auch gegenüber den 
Dritten auf Anfrage mitteilen. Im laufenden Verfahren wird der Kunde auf Seiten von Bock & 
Heitbreder beitreten. Er wird dieser sämtliche Kosten, insbesondere auch die notwendigen Kosten der 
Rechtsverfolgung erstatten.   
4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm 
ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, 
Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der Kunde ist verpflichtet, etwaigen Datenverlust 
vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen. Bock & 
Heitbreder haftet nicht für etwaige Schäden aus Datenverlust. 

 

§ 13 Datensicherheit 
Bock & Heitbreder verwendet die vom Kunden zum Zwecke des Vertrages angegeben persönlichen 
Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des 
Vertrages. Die Daten werden außer zum Zwecke der Vertragsdurchführung nicht an Dritte weiter 
gegeben. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der 
vereinbarten Vergütung gehört, werden die Kundendaten, soweit eine Aufbewahrung nicht aus 
gesetzlichen Gründen notwendig ist, gelöscht, sofern der Kunde einer weiteren Verarbeitung und 
Nutzung der Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich die 
gespeicherten Daten bei der Bock & Heitbreder abfragen, ändern oder löschen lassen. Etwaige 
Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. 

 

§ 14 Schlussbestimmungen 
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der 
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 
Bielefeld. 
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke 
enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 


4. Die Vertragssprache ist deutsch. Diese Vereinbarung wurde ursprünglich in deutscher Sprache 
erstellt. Auch wenn eine oder mehrere Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden - im Kollisionsfall 
oder bei einer Abweichung gilt die deutsche Version. 

 

 

 

 

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